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Anwendung

Farbvarianten der Leitmarke

Die Farben der Leitmarke sind Blau, Rot, Gold (Gelb), Schwarz und Silber (Weiß). Für den Druck hochwertiger Urkunden werden die Sonderfarben Gold (matt) und Silber (matt) verwendet.

Abbildungsgrößen

Die Leitmarke darf nur in den vorgegebenen Größen verwendet werden. Für die unterschiedlichen Medien gibt es genaue Vorgaben zur Platzierung.

Die Mindestabbildungsgröße darf nicht kleiner als 35 % sein. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch das Thüringer Landesmarketing.

Die Leitmarke wird zentral für alle Ministerien, Staatsbetriebe und Einrichtungen durch das Thüringer Landesmarketing zur Verfügung gestellt.

Abbildungsgrößen – Übersicht

Angaben für die Abbildungsgrößen der Leitmarke ohne Absenderfahne.

MedienBreite
(mit innerer Schutzone)
Skalierungswert

Geschäftsausstattung 

Briefbögen 

54,8 mm 

100 % 

Visitenkarten 

38,4 mm 

70 % 

Fortbildungsnachweise 

82,2 mm 

150 % 

Laufmappen 

82,2 mm 

150 % 

Publikationen 

Sponsorenleiste
(35 % dürfen nicht unterschritten werden) 

27,4 mm 

50 % 

Publikationen DIN lang 

38,4 mm 

70 % 

Publikationen DIN A6 

32,8 mm 

60 % 

Publikationen DIN A5 

46,6 mm 

85 % 

Publikationen DIN A4 

54,8 mm 

100 % 

Anzeigen 

Anzeigen 1/1 Seite 

54,8 mm 

100 % 

Anzeigen 2/1 Seite 

63 mm 

115 % 

Plakate 

Plakate DIN A0 

219,2 mm 

400 % 

Plakate DIN A1 

153,5 mm 

280 % 

Plakate DIN A2 

109,6 mm 

200 % 

Plakate DIN A3 

82,2 mm 

150 % 

City-Light-Poster
(Dokument: 237 x 350 mm) 

68,5 mm 

125 % 

18/1 Plakate 
(Dokument: DIN A2) 

109,6 mm 

200 % 

Rollups 
(Formatabhängig) 

301,5 mm 

550 % 

Falsche Anwendungen

Die Leitmarke ist das zentrale Element des Erscheinungsbildes. Um ihrer repräsentativen Aufgabe gerecht zu werden, darf die Leitmarke nur in ihrer Originalform verwendet werden. Sie wird niemals verzerrt, gekippt, gestürzt oder umgestaltet. Die zur Verfügung gestellten elektronischen Vorgaben sind zu nutzen.

Eine getrennte Abbildung des Staatswappens und des Schriftzuges „Freistaat Thüringen“ ist untersagt. Der Schriftzug darf sprachlich nicht verändert werden, d. h. die Übersetzung in andere Sprachen und die Veränderung des Wortlauts sind nicht zulässig. Eine direkte Verknüpfung der Leitmarke mit weiteren Logos, Schriften, Claims oder sonstigen Gestaltungselementen ist nicht erlaubt.

Die Platzierung der Leitmarke auf frei gewählten Farbflächen oder Bildern ist nicht zulässig. Sie steht ausschließlich auf weißem Untergrund. Bei farbigen Materialien wie z. B. auf Kugelschreibern muss die Leitmarke auf einer weißen Fläche stehen. Werbeträger mit weißer Grundfarbe sind bevorzugt zu verwenden.

Eine Kombination mit anderen Marken, Logos, Signets oder Wappen ist nicht zulässig.

Es gelten die Regeln der VwV. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch das Thüringer Landesmarketing. Sie sind beim Landesmarketing zu beantragen.

Für Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

Übersicht 2 falsche Anwendung

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