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Platzierung der Leitmarke

Der Freistaat und seine Behörden als Absender

Die Leitmarke mit oder ohne Absenderfahne ist immer am oberen rechten Formatrand platziert. Die innere Schutzzone der Leitmarke steht oben bündig im Format.

Rechts hat die innere Schutzzone einen Abstand von 1[x] zum Formatrand. Das entspricht der äußeren Schutzzone.

Platzierung gleichwertiger Ministerien und Partner

Für den Fall, dass verschiedene Institutionen als Absender genannt werden, steht die Leitmarke (mit oder ohne Claim) ohne Absenderfahne rechts oben. Die verschiedenen Absender werden nur textlich in hierarchischer Reihenfolge genannt (A).

Bei gleichberechtigten Absendern ist die Reihenfolge alphabetisch.

Weitere Informationen zur Platzierung

Der Freistaat als Zusatzlogo (in Fremdpublikationen)

In der Sponsorenleiste von Fremdpublikationen wird die Leitmarke mit Absenderfahne in der Größe 50 % verwendet, die Mindestgröße 35 % sollte aber nicht unterschritten werden. Falls mehr Platz zur Verfügung steht, darf sie auch größer abgebildet werden.

Die Familienmarke sollte am linken Rand stehen. Für den Fall, dass mehrere Institutionen als Sponsoren auftreten, ist die Reihenfolge hierarchisch von links nach rechts. Bei gleichberechtigten Institutionen ist die Reihenfolge alphabetisch.

Weitere Informationen zur Platzierung

Integration von Zusatzlogos - Platzierung in Logoleisten

Andere Marken, Logos, Wappen oder Signets dürfen als sogenannte „Zweitlogos“ in den Markenauftritt integriert werden. Das betrifft Logos, die für Einrichtungen, Aktionen oder Kampagnen verwendet werden.

Die Leitmarke ist im gesamten Auftritt des Freistaats Thüringen den Zweitlogos übergeordnet. Die Größe der Zweitmarke darf maximal [1] in der Höhe betragen. Eine kleinere Darstellung ist gestattet.

Sie dürfen nur zusammen mit der Leitmarke auftreten, wenn die in den folgenden Kapiteln definierten Vorgaben zu Größe, Platzierung und Farbigkeit berücksichtigt werden.

Integration von Zusatzlogos freie Platzierung

Alle Gestaltungselemente orientieren sich an der Wappenbreite [x].

Zweitmarken und Familienmarken können im Falle von Kooperationen mit der Leitmarke erscheinen.

Die Größe der Zweitmarke darf maximal 1[x] in der Höhe betragen. Eine kleinere Darstellung ist gestattet. Die Größe der Familienmarken entnehmen Sie den Seiten 44–54.

Die Platzierung für Zweitlogos ist oben und unten möglich. Der Schutzraum zwischen den Zweitlogos entspricht mindestens 1[x].

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: