Anzeige mit Störer
Beispiele
Um auf bestimmte Ereignisse, Themen oder Termine hinzuweisen, ist der Einsatz von sogenannten Störelementen zulässig. Unter Berücksichtigung nachfolgender Regeln darf maximal ein Störer eingesetzt werden.
ACHTUNG! Der Störer darf maximal mit 25 % seiner Fläche den Blauanteil überlagern.
Die Hintergrundfarbe des Störers darf keine der drei Primärfarben sein.
Der Grundfläche des Störers darf nicht größer sein als die innere Schutzzone (vgl 1.4.2) der Leit- oder Familienmarke.