Anwendung
Farbvarianten der Leitmarke
Die Farben der Leitmarke sind Blau, Rot, Gold (Gelb), Schwarz und Silber (Weiß). Für den Druck hochwertiger Urkunden werden die Sonderfarben Gold (matt) und Silber (matt) verwendet.
Abbildungsgrößen
Die Leitmarke darf nur in den vorgegebenen Größen verwendet werden. Für die unterschiedlichen Medien gibt es genaue Vorgaben zur Platzierung.
Die Mindestabbildungsgröße darf nicht kleiner als 35 % sein. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch das Thüringer Landesmarketing.
Die Leitmarke wird zentral für alle Ministerien, Staatsbetriebe und Einrichtungen durch das Thüringer Landesmarketing zur Verfügung gestellt.
Abbildungsgrößen – Übersicht
Angaben für die Abbildungsgrößen der Leitmarke ohne Absenderfahne.
Medien | Breite (mit innerer Schutzone) | Skalierungswert |
---|---|---|
Geschäftsausstattung | ||
Briefbögen | 54,8 mm | 100 % |
Visitenkarten | 38,4 mm | 70 % |
Fortbildungsnachweise | 82,2 mm | 150 % |
Laufmappen | 82,2 mm | 150 % |
Publikationen | ||
Sponsorenleiste | 27,4 mm | 50 % |
Publikationen DIN lang | 38,4 mm | 70 % |
Publikationen DIN A6 | 32,8 mm | 60 % |
Publikationen DIN A5 | 46,6 mm | 85 % |
Publikationen DIN A4 | 54,8 mm | 100 % |
Anzeigen | ||
Anzeigen 1/1 Seite | 54,8 mm | 100 % |
Anzeigen 2/1 Seite | 63 mm | 115 % |
Plakate | ||
Plakate DIN A0 | 219,2 mm | 400 % |
Plakate DIN A1 | 153,5 mm | 280 % |
Plakate DIN A2 | 109,6 mm | 200 % |
Plakate DIN A3 | 82,2 mm | 150 % |
City-Light-Poster | 68,5 mm | 125 % |
18/1 Plakate | 109,6 mm | 200 % |
Rollups | 301,5 mm | 550 % |
Weitere Informationen zur Anwendung
Falsche Anwendungen
Die Leitmarke ist das zentrale Element des Erscheinungsbildes. Um ihrer repräsentativen Aufgabe gerecht zu werden, darf die Leitmarke nur in ihrer Originalform verwendet werden. Sie wird niemals verzerrt, gekippt, gestürzt oder umgestaltet. Die zur Verfügung gestellten elektronischen Vorgaben sind zu nutzen.
Eine getrennte Abbildung des Staatswappens und des Schriftzuges „Freistaat Thüringen“ ist untersagt. Der Schriftzug darf sprachlich nicht verändert werden, d. h. die Übersetzung in andere Sprachen und die Veränderung des Wortlauts sind nicht zulässig. Eine direkte Verknüpfung der Leitmarke mit weiteren Logos, Schriften, Claims oder sonstigen Gestaltungselementen ist nicht erlaubt.
Die Platzierung der Leitmarke auf frei gewählten Farbflächen oder Bildern ist nicht zulässig. Sie steht ausschließlich auf weißem Untergrund. Bei farbigen Materialien wie z. B. auf Kugelschreibern muss die Leitmarke auf einer weißen Fläche stehen. Werbeträger mit weißer Grundfarbe sind bevorzugt zu verwenden.
Eine Kombination mit anderen Marken, Logos, Signets oder Wappen ist nicht zulässig.
Es gelten die Regeln der VwV. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch das Thüringer Landesmarketing. Sie sind beim Landesmarketing zu beantragen.
Für Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!