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Leitmarke

Herleitung

Die Leitmarke des Freistaats Thüringen besteht aus dem Wappen und dem Schriftzug „Freistaat Thüringen“. Sie ist das wichtigste Element des visuellen Erscheinungsbildes und prägt alle offiziellen, hoheitlichen und imagebildenden Auftritte des Freistaats. Der Schriftzug ist zweizeilig angeordnet und steht links vom Wappen. Das Wort „Freistaat“ ist in der Schrift Meta Offc Normal, das Wort „Thüringen“ in der Schrift Bauhaus gesetzt.

Optional kann die Leitmarke durch einen Claim ergänzt werden. Die Farben der Leitmarke sind Schwarz, Blau, Rot, Gold (Gelb) und Silber (Weiß). Eine einfarbige Variante steht für Schwarz-Weiß-Umsetzungen zur Verfügung. Ziel ist es, dem gesamten Auftritt des Freistaats Thüringen eine einheitliche Handschrift zu geben. Alle Einrichtungen der Thüringer Landesverwaltung sind verpflichtet, die Bestimmungen der Leitmarke und des Erscheinungsbildes vollständig umzusetzen. Eine andere Gestaltung von Kommunikationsmitteln jedweder Art als auf der Grundlage der Grundlagen der Leitmarke sowie der Vorschriften zur Gestaltung von Kommunikationsmitteln im Markenhandbuch ist untersagt.

Ausnahmen werden in den jeweiligen Kapiteln bzw. sind in der Verwaltungsvorschrift zum Markenhandbuch geregelt. Die Leitmarke ist ein feststehendes Bild, dessen Gestaltung und Proportionen genau definiert sind. Die Leitmarke ist die hoheitliche Marke der Thüringer Landesverwaltung und darf nicht verändert werden. Eine Anwendung anderer Logos, Marken, Wappen und Signets für Einrichtungen oder Aktionen ist nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um Zweitlogos. Die genaue Anwendung der Leitmarke ist auf den folgenden Seiten definiert. Die Leitmarke ist immer dominant zu setzen. Submarken dürfen diese nicht überstrahlen.

Arbeiten mehrere Ressorts und/oder Landesgesellschaften zusammen, wird in Publikationen und Kommunikationsmitteln nur die Leitmarke, alternativ mit Claim, gesetzt. Alle im Markenhandbuch genannten Markennamen und/oder Produktspezifika sind als Beispiele oder Programmempfehlungen zu verstehen.

Aufbau mit Schutzzone

Der Aufbau der Leitmarke bezieht sich auf die Basiseinheit [x]. [x] entspricht einer Wappenbreite von 10mm bei einer Abbildungsgröße von 100%. Bei einer Vergrößerung oder Verkleinerung der Leitmarke verändert sich die Einheit[x] prozentual zur Leitmarkengröße.

Es ist nicht gestattet, die Leitmarke nachzubauen. Die entsprechenden elektronischen Vorlagen sind über das Landesmarketing verfügbar. Es sind ausschließlich Absenderfahnen zugelassen, die im Portal des Markenhandbuches bei thueringen.de abrufbar sind.

Die Leitmarke mit einer vergrößerten Wappenbreite von 25mm

Die Leitmarke ist immer von einer inneren und einer äußeren Schutzzone umgeben. Die Schutzzonen definieren sich durch die Wappenbreite [x].

Die Leitmarke steht generell auf einem weißen Hintergrund innerhalb eines definierten Raumes, der inneren Schutzzone. Sie definiert sich durch 1 [x] nach oben und 1/2 [x] nach unten und zu den Seiten. Um die innere Schutzzone herum befindet sich die äußere Schutzzone. Sie definiert sich durch 1 [x].

Innerhalb der äußeren Schutzzone dürfen keine anderen grafischen Elemente platziert werden. Die Schutzzonen müssen bei allen Anwendungen eingehalten werden. Je nach Platzierung der Leitmarke gibt es eine Version für oben, Mitte oder unten.

Leitmarke mit Absenderfahne

Die Absenderfahne befindet sich immer rechts neben dem Wappen. Sie ist immer linksbündig angeordnet.

Die Schrift ist die FF Meta Offc Normal. Die Absenderfahne ist maximal dreizeilig. Zusammengesetzte oder lange Wörter in einer Zeile sind zu vermeiden. Die unterschiedlichen Absenderfahnen der Leitmarke werden durch das Thüringer Landesmarketing vergeben.

Der vorgegebene Absendername wird so auf die drei Zeilen verteilt, dass die Regelungen zur Trennung von Wörtern eingehalten werden und dass keine der Zeilen unverhältnismäßig lang oder kurz ist. Um einen einheitlichen Auftritt in allen Medien zu gewährleisten, darf die Leitmarke nur in den vorgegebenen Farben und Größen verwendet werden. Für die unterschiedlichen Medien gibt es hierzu jeweils genaue Vorgaben zur Platzierung.

Sollten Sie eine Leitmarke für Ihre Einrichtung benötigen, wenden Sie sich bitte an das
Landesmarketing

Aufbau einer Leitmarke mit Absenderfahne

Der Aufbau der Leitmarke bezieht sich auf die Basiseinheit [x]. [x] entspricht einer Wappenbreite von 10mm bei einer Abbildungsgröße von 100%.

Es ist nicht gestattet, die Leitmarke nachzubauen. Die entsprechenden elektronischen Vorlagen sind unter www.thueringen.de/mhb abrufbar. Es sind ausschließlich Absenderfahnen zugelassen, die im Portal des Markenhandbuches bei thueringen.de abrufbar sind.

Die Leitmarke mit Absenderfahne

Schutzzone einer Leitmarke mit Absenderfahne

Die Leitmarke ist immer von einer inneren und einer äußeren Schutzzone umgeben. Die Schutzzonen definieren sich durch die Wappenbreite [x].

Die Leitmarke steht generell auf einem weißen Hintergrund innerhalb eines definierten Raumes, der inneren Schutzzone. Sie definiert sich durch 1[x] nach oben und 1/2[x] nach unten und zu den Seiten. Um die innere Schutzzone herum befindet sich die äußere Schutzzone. Sie definiert sich durch 1[x].

Innerhalb der äußeren Schutzzone dürfen keine anderen grafischen Elemente platziert werden. Die Schutzzonen müssen bei allen Anwendungen eingehalten werden. Je nach Platzierung der Leitmarke gibt es eine Version für oben, Mitte oder unten.

Leitmarke mit englischer Absenderfahne

Die Übersetzung des Inhalts der Absenderfahne ist gestattet. Der Schriftzug „Freistaat Thüringen“ darf sprachlich nicht verändert werden, d. h. die Übersetzung in andere Sprachen und die Veränderung des Wortlauts sind nicht zulässig.

Weitere Informationen zur Leitmarke

Hinweis:
Sollten Sie eine Leitmarke für Ihre Einrichtung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Landesmarketing.

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